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Rückstauschutz in Winnenden

In Winnenden steht die Rückstauregelung dort, wo man sie erwartet: in der Abwassersatzung der Stadt. Interessant ist, was daneben steht – zwei weitere Vorschriften, die im Alltag oft wichtiger werden als der Rückstauparagraf selbst.

Diese Seite gibt einen fachlichen Überblick und zitiert die städtische Satzung. Sie ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft der Stadt.

Die Pflicht zur Sicherung

„Abwasseraufnahmeeinrichtungen der Grundstücksentwässerungsanlagen, insbesondere Toiletten mit Wasserspülung, Bodenabläufe, Ausgüsse, Spülen, Waschbecken, die tiefer als die Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung (Rückstauebene) liegen, müssen vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten gegen Rückstau gesichert werden. Im Übrigen hat der Grundstückseigentümer für rückstaufreien Abfluss des Abwassers zu sorgen.“

Der Wortlaut entspricht dem, was auch die Nachbarstädte verwenden. Die Aufzählung ist wörtlich zu nehmen: Es geht nicht nur um das Keller-WC, sondern ebenso um Bodenablauf, Ausguss, Spüle und Waschbecken. Welche Höhe dabei maßgebend ist, erklären wir unter Die Rückstauebene.

Der Prüfschacht – die stille zweite Bedingung

§ 17 Abs. 3 der Satzung verlangt, dass Grundleitungen in der Regel mit mindestens 150 Millimeter Nennweite auszuführen sind. Und weiter: Der letzte Schacht mit Reinigungsrohr (Prüfschacht) ist „so nahe wie technisch möglich an die öffentliche Abwasseranlage zu setzen; er muss stets zugänglich und bis auf Rückstauebene (§ 20) wasserdicht ausgeführt sein“.

Diese Vorschrift wird leicht übersehen, weil sie nicht in der Überschrift „Rückstau“ steht. Praktisch ist sie zentral: Ein Schacht, der nicht bis zur Rückstauebene dicht ist, lässt Abwasser austreten, bevor die Sicherung im Haus überhaupt anspricht. Und ein Schacht, der zugewachsen, überpflastert oder zugestellt ist, lässt sich nicht prüfen – weder von uns noch von der Stadt.

Was beim Entwässerungsantrag eingezeichnet werden muss

Wer in Winnenden eine Grundstücksentwässerungsanlage herstellt oder ändert, braucht die schriftliche Genehmigung der Stadt. Dem Antrag sind nach § 15 Abs. 3 unter anderem Grundrisse des Kellergeschosses im Maßstab 1:100 beizufügen, mit Einzeichnung der anzuschließenden Entwässerungsteile, der Dachableitung und aller Entwässerungsleitungen – „unter Angabe des Materials, der lichten Weite und der Absperrschieber oder Rückstauverschlüsse“.

Die Rückstausicherung ist also nicht nur zu bauen, sie ist auch zu dokumentieren. Wenn Sie umbauen oder nachrüsten, lohnt es sich, diese Unterlagen gleich mitzudenken; wie ein solcher Ablauf bei uns aussieht, steht unter Ablauf und Rückstausicherung nachrüsten.

Was wir in Winnenden prüfen

Wir arbeiten vom Sitz in Marbach am Neckar aus und haben in Winnenden keine eigene Niederlassung. Geprüft wird immer dasselbe Dreieck: Lage der Ablaufstellen zur Rückstauebene, passende Sicherung – Rückstauverschluss oder Hebeanlage – und der tatsächliche Zustand dessen, was schon eingebaut ist.

Und zur Einordnung, weil die beiden Themen oft vermischt werden: Wasser, das bei Starkregen an der Oberfläche über einen Lichtschacht oder die Kellertreppe ins Haus läuft, ist kein Kanalrückstau. Rückstau entsteht im Rohr – der Wasserstand im öffentlichen Kanal steigt, und Abwasser wird zurück in tiefliegende Ablaufstellen gedrückt. Beides kann am selben Tag passieren und verlangt verschiedene Maßnahmen; Rückstau kann außerdem ohne jeden Regen auftreten, etwa bei einer Verstopfung im Kanal.

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Schicken Sie uns einige Angaben zu Ihrem Gebäude und, falls vorhanden, Fotos oder Entwässerungspläne. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung. Kostenlos und unverbindlich.

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