Einsatzgebiet
Rückstauschutz in Bietigheim-Bissingen
Bietigheim-Bissingen hat für das eigene Stadtgebiet ein Starkregenrisikomanagement aufgebaut und stellt die Ergebnisse bis auf die einzelne Adresse zur Verfügung. Wer sich die Karten anschaut, sollte allerdings wissen, welche Frage sie beantworten – und welche nicht.
Diese Seite gibt einen fachlichen Überblick und zitiert städtische Veröffentlichungen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft der Stadt.
Drei Szenarien, adressgenau abrufbar
Die Stadt hat Starkregengefahrenkarten für drei Niederschlagsszenarien erstellen lassen, jeweils bezogen auf eine Stunde Regen:
- selten, 30-jährlich: 43 mm/h
- außergewöhnlich, 100-jährlich: 56 mm/h
- extrem, 1000-jährlich: 128 mm/h
Über das Bürger-GIS der Stadt lässt sich mit der eigenen Adresse nachsehen, ob ein Grundstück oder Gebäude betroffen sein könnte. Zuständig ist das Grünflächen- und Tiefbauamt in der Bahnhofstraße 1.
Quelle: Stadt Bietigheim-Bissingen, Starkregenrisikomanagement. Die Zahlen sind Angaben der Stadt, keine eigene Berechnung.
Was die Karten zeigen – und was nicht
Eine Starkregengefahrenkarte bildet ab, wohin Wasser an der Oberfläche fließt: über Straßen, Hänge, Hofeinfahrten und Senken. Daraus lässt sich ablesen, ob an Ihrem Gebäude mit Wasser an Lichtschächten, Kellerabgängen oder Türschwellen zu rechnen ist.
Kanalrückstau ist etwas anderes. Er entsteht im Rohr: Der Wasserstand im öffentlichen Kanal steigt, und Abwasser wird durch die Hausanschlussleitung zurück in tiefliegende Ablaufstellen gedrückt – Bodenablauf, Keller-WC, Dusche, Waschmaschinenanschluss. Starkregen ist dafür eine häufige, aber nicht die einzige Ursache; auch eine Ablagerung oder Verstopfung im Kanal kann Rückstau auslösen, bei bestem Wetter.
Die Stadt selbst nennt „Rückstau in der Kanalisation“ als eine der Folgen von Starkregen und verweist darauf, dass das Wasserhaushaltsgesetz Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Zwei Fragen, zwei Antworten: Die Karte klärt die eine, die Prüfung der Grundstücksentwässerung die andere. Der Vorgang selbst ist unter Wie entsteht Rückstau? ausführlich beschrieben.
Die verbindliche Vorgabe steht in der Satzung
Die Abwassersatzung der Stadt Bietigheim-Bissingen enthält einen eigenen Paragrafen „Sicherung gegen Rückstau“:
„Abwasseraufnahmeeinrichtungen der Grundstücksentwässerungsanlagen, insbesondere Toiletten mit Wasserspülung, Bodenabläufe, Ausgüsse, Spülen, Waschbecken, die tiefer als die Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung (Rückstauebene) liegen, müssen vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten gegen Rückstau gesichert werden. Im Übrigen hat der Grundstückseigentümer für rückstaufreien Abfluss des Abwassers zu sorgen.“
Wie die maßgebende Höhe bestimmt wird, erklären wir unter Die Rückstauebene. Ob die Sicherung ein Rückstauverschluss sein darf oder eine Hebeanlage nötig ist, entscheidet sich an Abwasserart, Nutzung der Räume und Gefälle – die Abwägung steht unter Rückstauverschluss oder Hebeanlage.
Unser Weg nach Bietigheim-Bissingen
Wir arbeiten von unserem Sitz in Marbach am Neckar aus und haben in Bietigheim-Bissingen keine eigene Niederlassung. Für die Beurteilung eines Gebäudes ist das ohne Belang: Entscheidend sind die Leitungsführung im Haus, die Lage der Ablaufstellen und der Zustand einer vorhandenen Sicherung.
Ihr Keller, sachlich eingeordnet
Der digitale Rückstau-Check liefert eine erste Einschätzung auf Grundlage Ihrer Angaben und – falls vorhanden – Ihrer Fotos oder Entwässerungspläne. Kostenlos und unverbindlich.
Fragen vorab? 07144 1308415, Mo–Do 7–17 Uhr · Fr 7–13 Uhr.