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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 06/2026 · Als PDF herunterladen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der MBK-Scharf GmbH & Co. KG (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit nicht ausdrücklich abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.

(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:

a) schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung,

b) Annahme eines mündlich oder telefonisch erteilten Auftrags durch den Auftragnehmer,

c) oder Beginn der tatsächlichen Ausführung der beauftragten Arbeiten.

(3) Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist die Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot, ergänzt durch diese AGB.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftragnehmer führt sämtliche Leistungen fachgerecht, unter Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie geltender gesetzlicher und behördlicher Vorschriften aus.

(2) Die Auswahl der eingesetzten Verfahren, Materialien und Gerätschaften obliegt dem Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

(3) Ein konkreter technischer Erfolg (z. B. vollständige Beseitigung einer Verstopfung, Dichtheit einer Leitung) wird – sofern nicht schriftlich zugesichert – nicht geschuldet.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.

§ 4 Haftung bei Altanlagen, Boden-Rohr-Systemen und nicht sichtbaren Schäden

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Ausführung der Arbeiten notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere:

a) uneingeschränkter Zugang zu Leitungen, Schächten, Kontrollöffnungen etc.,

b) kostenfreie Bereitstellung von Wasser- und Stromanschlüssen,

c) vollständige Informationen über die baulichen Gegebenheiten, vorhandene Rückstausicherungen, Hebeanlagen, chemische Rückstände etc.

(2) Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund unzureichender Mitwirkung oder Fehlinformationen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 5 Rohr- und Kanalreinigung

(1) Die Reinigung erfolgt mittels Hochdruckspülung, hydromechanisch, Spirale, Fräse oder elektromechanischer Geräte.

(2) Ein garantierter Reinigungs- und/oder Entstopfungserfolg kann nicht zugesichert werden.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Rückstausicherungen, Hebeanlagen und Fettabscheider vor und nach der Reinigung zu kontrollieren und bei Störung unverzüglich zu melden.

§ 6 TV-Inspektion und Ortung

(1) Kamerabefahrungen werden nach dem Stand der Technik durchgeführt.

(2) Vollständige Befahrungen sind nur bei freiem Rohrverlauf möglich. Verschlossene, beschädigte oder unpassierbare Leitungsabschnitte werden dokumentiert oder ausgeschlossen.

(3) Für Schäden infolge nicht erkennbarer Rohrzustände wird keine Haftung übernommen.

§ 7 Dichtheitsprüfung

(1) Die Dichtheitsprüfung erfolgt gemäß DIN EN 1610 (physisch) bzw. DIN 1986-30 (meist optisch).

(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu prüfenden Abschnitte erreichbar, absperrbar und zugänglich sind. Etwaige Sonderlösungen zum Absperren von Anschlussleitungen werden nach Aufwand verrechnet.

(3) Abschnitte, die technisch nicht prüfbar sind, werden vom Prüfprotokoll ausgeschlossen.

§ 8 Rohr- und Kanalsanierung

(1) Die Sanierung erfolgt über Erneuerung in offener Bauweise, als Reparatur mittels Kurzlinern, Edelstahlmanschette oder Hutprofil-Sanierung, als Renovierung mittels Schlauchlinern oder Beschichtungsverfahren gemäß Produktzulassung und anerkannten Regeln der Technik. Ausnahmen können Sonderlösungen ohne DIBt-Zulassung sein. Der Auftraggeber akzeptiert dann diese nicht zugelassenen Verfahren und schließt Haftungsansprüche daher aus.

(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für:

  • unerkannte Rohrbrüche oder Fremdwassereintritt,
  • unzureichend gereinigte oder blockierte Seitenanschlüsse,
  • Rückstände von Sanierungsharzen in defekten Abzweigen,
  • Schäden durch Altmaterial, nicht dokumentierte Leitungsverläufe oder fehlende Statik,
  • ein nicht tragfähiges Altrohr-Bodensystem.

§ 8.1 Gewährleistungen

(1) Bei Reparatur- oder Renovierungsarbeiten an Abwasserleitungen (z. B. Kurzliner, Schlauchliner, punktuelle Reparaturen, Muffensanierung etc.) gilt rechtlich grundsätzlich Werkvertragsrecht nach §§ 631 ff. BGB.

(2) Arbeiten an Grundstücksentwässerungsanlagen gelten juristisch meist als Arbeiten an einem Bauwerk. Dann gilt nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB:

Gewährleistungsfrist: 5 Jahre für Renovierung / Sanierung von Grundleitungen, Schlauchliner-Sanierung, Kurzliner-Reparaturen, Schlauch- oder Sprühliner in Fallleitungen, Muffen- und Anschlussabdichtungen, Schachtsanierungen sowie Einbau von Rückstauklappen.

§ 9 Arbeitsstellensicherung

(1) Der Auftraggeber hat seine Abwasserbauwerke betriebssicher an den Auftragnehmer zur Überprüfung, Reinigung und/oder Sanierung zu übergeben.

(2) Die Arbeiten dürfen nur nach den UVV- und DGUV-Vorschriften durchgeführt werden.

(3) Wird ein entsprechender Zustand wie in Punkt (2) beschrieben nicht vorgefunden, kann bei daraus resultierenden Mehraufwendungen Kostenersatz verlangt werden.

§ 10 Sonderregelungen für WEG-Verwaltungen

(1) Bei Arbeiten in WEGs übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für:

  • Rückstau, Überflutung oder Verunreinigungen in gemeinschaftlich oder privat genutztem Eigentum, Haltungen, Leitungen und Abwasserschächten,
  • Missverständnisse zwischen Eigentümern und Verwaltern,
  • fehlende Information zwischen Verwalter, Eigentümer und Mieter,
  • Sanierungsmisserfolg oder -verzögerung wegen Nichteinhaltung der im Aushang vorgeschriebenen Unterlassung der Wasser-/Abwassernutzung. Bei daraus resultierenden Mehraufwendungen wird Kostenersatz verlangt.

(2) Die WEG ist verpflichtet, schriftlich den zu sanierenden Leitungsbestand zu definieren und ggf. Haftungsabgrenzungen zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum vorzunehmen.

§ 11 Notdienst und Ausschluss des Widerrufsrechts

(1) Wird der Auftragnehmer ausdrücklich mit einer sofortigen Leistungserbringung (z. B. Notdienst oder Havarie) beauftragt, erklärt der Auftraggeber, dass er auf das ihm ggf. zustehende gesetzliche Widerrufsrecht bei vollständiger Leistungserbringung verzichtet (§ 356 Abs. 4 BGB).

(2) Der Auftragnehmer dokumentiert diese Zustimmung schriftlich oder digital (z. B. auf einem gesonderten Formular oder durch telefonische Bestätigung).

(3) Auch das Zulassen des Arbeitsbeginns vor Ablauf der Widerrufsfrist zeichnet den Verzicht auf Widerruf auf, auch bei nicht fertiggestellter oder nicht erbringlicher Leistung.

Die vollständige Widerrufsbelehrung finden Sie auf einer eigenen Seite.

§ 12 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot oder der Auftragsbestätigung genannten Preise, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Zusatz- oder Sonderleistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, werden gesondert nach Aufwand, Preisliste oder Liefernachweis abgerechnet.

(3) Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

(4) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen, bei Materialeinsatz auch vor Auftragsbeginn, zu verlangen.

§ 13 Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Auftragsbearbeitung, Dokumentation und Abrechnung erhoben und verarbeitet.

(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Leistungserbringung oder aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

(3) Weitere Informationen finden sich unter: www.mbk-scharf.de/datenschutz. Für diese Website gilt die Datenschutzerklärung dieser Seite.

§ 14 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit rechtlich zulässig – Marbach am Neckar.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

§ 15 Bonitätsauskünfte

In Einzelfällen werden Bonitätsauskünfte bei einer Auskunftei eingeholt. Die Abfrage von Bonitätsauskünften bei Auskunfteien ist bei Vorliegen einer rechtlichen Grundlage zulässig.

Das ist immer dann zu bejahen, wenn die Abfrage zur Wahrung eines berechtigten Interesses eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Diese Anforderungen sind u. a. vor der Einleitung eines Rechtsmittels zur Durchsetzung eigener Ansprüche erfüllt.

Personenbezogene Daten können aber auch dann rechtmäßig weitergeleitet werden, wenn die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO vorliegen; die Weitergabe von Daten ist rechtmäßig, sofern diese vorvertragliche oder vertragliche Zwecke verfolgt.

Unser Unternehmen nimmt die Finanzdienstleistung einer Factoring-Gesellschaft in Anspruch, d. h. wir verkaufen unsere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an die adesion Factoring GmbH, Konstanzer-Hof-Gasse 9-11, 73614 Schorndorf.

Die Weitergabe Ihrer Daten an die Factoring-Gesellschaft erfolgt also auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Vor der Entscheidung eines Ankaufs der Forderung durch die Factoring-Gesellschaft kann gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO eine Bonitätsauskunft bei einer Auskunftei oder eine Limitanfrage bei einer Warenkreditversicherung eingeholt werden. Hierzu ist es ggf. erforderlich, dass wir Name, Anschrift und Forderungshöhe an Dritte weitergeben.

Sofern die Weitergabe auf der Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruht, haben Sie das Recht, im Rahmen des Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Datenverarbeitung einzulegen.

Der Widerspruch ist zu richten an: MBK-Scharf GmbH & Co. KG, Datenschutzbeauftragter Björn Scharf, Kirchenweinbergstraße 131, 71672 Marbach am Neckar.

§ 16 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel tritt die gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

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